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Braucht man eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?

Sie planen eine Terrassenüberdachung und fragen sich, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen? In unserem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die gesetzlichen Anforderungen und den Genehmigungsprozess wissen müssen. Von der Antragstellung bis zu den spezifischen Vorschriften je nach Bundesland – wir klären auf. Erfahren Sie, welche Unterlagen notwendig sind und wie Sie rechtliche Probleme vermeiden. Machen Sie Ihre Terrasse zum gemütlichen Outdoor-Wohnzimmer, ohne böse Überraschungen zu erleben. Lesen Sie weiter und sichern Sie sich wertvolle Tipps für Ihr Bauvorhaben!

Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung – so unterschiedlich sind die Regelungen

Terrassenüberdachungen werden oft als Erweiterung oder Umbau bestehender Wohngebäude betrachtet. Daher ist es unerlässlich, sich vor Baubeginn beim örtlichen Bauamt über die aktuellen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zu informieren. In Deutschland existieren keine einheitlichen, länderübergreifenden Regelungen für solche Bauvorhaben. Die Anforderungen und Vorschriften variieren erheblich von Bundesland zu Bundesland und können sogar innerhalb verschiedener Gemeinden unterschiedlich sein. In einigen Regionen können zum Beispiel bestimmte bauliche Vorgaben wie maximale Höhe, Abstand zu Nachbargrundstücken oder verwendete Materialien vorgeschrieben sein. In anderen Gebieten kann eine einfache Bauanzeige ausreichen, während anderswo eine detaillierte Baugenehmigung mit umfangreichen Unterlagen erforderlich ist.

Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Sachsen

In Sachsen ist die Frage, ob Sie für Ihre geplante Terrassenüberdachung eine Genehmigung benötigen, durch § 61 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) geregelt. Nach diesem Gesetz können Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von bis zu 30 Quadratmetern und einer Tiefe von bis zu 3 Metern genehmigungsfrei errichtet werden. Allerdings wird im Gesetz nicht explizit angegeben, ob es sich dabei um eine freistehende Überdachung oder einen Anbau handelt. Es ist dennoch ratsam, sich vor Baubeginn bei Ihrem zuständigen Bauamt zu informieren, da in manchen Regionen abweichende Höchstmaße gelten können. Wenn Ihre geplante Überdachung die verfahrensfreien Maße überschreitet, müssen Sie einen formellen Bauantrag stellen. Beachten Sie dabei, dass die reine Einreichung des Antrags nicht ausreicht, um mit dem Bau zu beginnen – Sie müssen in jedem Fall die offizielle Baugenehmigung abwarten.

Notwendige Unterlagen für eine erfolgreiche Baugenehmigung des Bauantrags

In Sachsen ist ein vollständiges Genehmigungsverfahren in der Regel nur für Sonderbauten erforderlich. Für eine Terrassenüberdachung müssen Sie meist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. Dieses Verfahren ist weniger umfangreich und konzentriert sich hauptsächlich auf die planungsrechtliche Zulässigkeit und bestimmte Fachrechtsbereiche wie den Denkmalschutz. Wenn Sie eine Terrassenüberdachung errichten möchten, müssen Sie neben dem Genehmigungsantrag normalerweise eine Reihe von Unterlagen einreichen.

Der Lageplan des Baugrundstücks zeigt die genaue Position des Grundstücks und der geplanten Überdachung. Die Flurkarte ist eine detaillierte Karte, die die Parzellengrenzen und die Lage des Grundstücks im größeren Kontext darstellt. Eine Baubeschreibung ist erforderlich, um die geplanten Bauarbeiten und deren Umfang genau zu erläutern.

Darüber hinaus sind Bauzeichnungen notwendig, welche die Konstruktion und Abmessungen der Überdachung detailliert darstellen. Statische Berechnungen müssen eingereicht werden, um nachzuweisen, dass die Überdachung den statischen Anforderungen und Sicherheitsstandards entspricht. Schließlich ist eine Kostenkalkulation erforderlich, um eine Übersicht der voraussichtlichen Baukosten zu geben.

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren zielt darauf ab, den Prozess für einfache Bauvorhaben zu beschleunigen, indem es den Prüfumfang reduziert. Dennoch ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig vorzubereiten und einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den rechtlichen Anforderungen entspricht. Informieren Sie sich im Vorfeld umfassend und stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente parat haben, um einen reibungslosen Genehmigungsprozess zu gewährleisten.

Weitere wichtige Aspekte

Bevor Sie Ihre Terrassenüberdachung in Angriff nehmen, ist es unerlässlich, das zuständige Bauamt zu konsultieren. Neben den genehmigungsfreien Maßen gibt es weitere Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Ihr Bauvorhaben darf beispielsweise nicht den Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans oder der Gestaltungssatzung widersprechen.

Darüber hinaus muss die Überdachung spezifische Anforderungen an Statik, Belüftung und Brandschutz erfüllen. Wenn Ihr Gebäude denkmalgeschützt ist, gelten zusätzliche, besondere Regelungen. Diese Informationen erhalten Sie ebenfalls beim Bauamt. So stellen Sie sicher, dass Ihr Bauprojekt alle notwendigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Wenn Sie Ihre Terrassenüberdachung mindestens drei Meter von den Nachbargrundstücken entfernt errichten, ist keine Zustimmung Ihrer Nachbarn erforderlich. Wird dieser Abstand jedoch nicht eingehalten, handelt es sich um eine Grenzbebauung, für die Sie das Einverständnis der betroffenen Nachbarn benötigen. Holen Sie sich diese Zustimmung schriftlich, um im Falle von späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.

Wir nehmen Ihnen den Stress ab

Die Regelungen zur Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen können für Laien oft verwirrend sein und sogar Fachleute stehen manchmal vor widersprüchlichen Bestimmungen. Doch machen Sie sich keine Sorgen: wir von Schatten.Pro, nehmen Ihnen den Stress ab. Einer unserer vielen Leistungen besteht nämlich genau darin. Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie sich für eine Terrassenüberdachung entscheiden und klar ist, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist, übernehmen wir alle relevanten Leistungen für den gesamten Prozess, welcher mit dem aufwendigen Antrag in Verbindung steht. Dadurch können wir gewährleisten, dass das Bauprojekt schnell und ordnungsgemäß abläuft.

Unsere Angebote für ein schattiges Plätzchen

Überdachungen für Terrasse oder Balkon sind besonders im Sommer vorteilhaft, da sie Schutz vor intensiver Sonneneinstrahlung und Hitze bieten, wodurch ein angenehmer, schattiger Bereich entsteht. Zudem ermöglichen sie die Nutzung des Außenbereichs auch bei Regen, sodass Sie unabhängig vom Wetter draußen entspannen können. Wir von Schatten.Pro, bieten neben unserer Terrassenüberdachung noch weitere Möglichkeiten an, sich vor der Sonne zu schützen. Beispielsweise haben wir auch Pergolamarkisen und Lamellenüberdachungen im Angebot. Schauen Sie sich jetzt um!

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Wir, Schatten.Pro UG (Haftungsbeschränkt) (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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